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22. Januar 2015 4 22 /01 /Januar /2015 21:14

 pits aktueller Kommentar (02-15) 

 

 

Einen konkreten Termin, bevor alle verstorben sind 

 

Wünschte sich Frau Ingrid Köhler in einer Zuschrift an die „Berliner Zeitung"  –  das war vor sieben Jahren. Sie meinte den „Termin für die Angleichung der Ost- an die Westrenten". 

Lebt sie noch? Ich wünsche es ihr.

Inzwischen sind weitere Jahre vergangen. Mit notwendigen aufwendigen Modellrechnungen, worauf ungeduldige Mahner von „Verantwortungsträgern" hingewiesen wurden?

Solche „Notwendigkeit" hat Frau Köhler vielleicht nicht bedacht. Sie verwies einfach auf die Einbußen an Rente, die die Jahre seit der Herstellung der deutschen Einheit für sie bedeuteten.

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Nicht, dass wir Ollen im Osten über den Fortgang der Angelegenheit im Unklaren gelassen worden wären!

Reagierte Bundesinnenminister Thomas de Maiziere auf Vorhaltungen wie die von Frau Köhler, als er noch im Dezember des Jahres „einen neuen Vorstoß für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West" ankündigte? – „Sächsische Zeitung"

Da hatte freilich schon die Unions-Bundestagsfraktion eine solche Art „Vorstoß" auf dem Tisch. Sie habe „zusammen mit der Bundesregierung noch einmal intensiv geprüft ..." 

Von ihr erfuhr damals der Berliner ver.di-AK für Alterssicherung:

„Leider hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu bisher keine tragfähigen Vorschläge unterbreitet. ... Die Gruppe der ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten wird sich weiterhin mit dieser Frage auseinandersetzen."

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Haben wir dem vielleicht das –  schließlich gebrochene – Versprechen der Frau Merkel vom Leipziger Seniorentag 2009 zu verdanken?

Na ja, es schien halt so, als ob etwas geschähe, für eine kurze Zeit.

Dann mussten wieder neue Winkelzüge herhalten.

Auf deren Ausgang sind wir nun gespannt – mehr oder eher weniger. Ein schlimmes Spiel!

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Der MDR meldete unlängst:

„Bundeskanzlerin Angela Merkel will eine Erhöhung der ostdeutschen Renten auf Westniveau bis spätestens 2020. Die CDU-Vorsitzende sagte der Sächsischen Zeitung, die Bundesregierung wolle bis 2017 ein Gesetz beschließen, das den Fahrplan zur vollständigen  Angleichung der Rente festschreibe. Aktuell beträgt der Rentenwert in Ostdeutschland 92 % des Westwertes."

Hat es denn bloß an so einer „Festschreibung" bisher gemangelt?

Dietmar Bartsch, Fraktionsvize der LINKEN im Bundestag, hat dort in einer Rede geargwöhnt, die vollständige Rentenangleichung würde erst in hundert Jahren stattfinden. An mangeldem Einsatz seiner Partei liegt es ganz sicher nicht, wie uns deren parlamentarische Interventionen auch speziell dazu nach Zahl und Eindrücklichkeit belegen.

Eine – nicht vollständige – Chronologie der Bemühungen und der Widerstände und mehr findet man in dem Blog „Renteneinheit". –  Link

http://renteneinheit.over-blog.de/article

Dass es bei den Bundesregierungen Ostbeaufragte gab und gibt, hat die Problemlösung nicht erkennbar gefördert. Dienten sie als „Blitzableiter"? Die jetzige will „die soziale Einheit Deutschlands vollenden". Auf die SPD-Politikerin richten sich nun die Erwartungen der von Rosstäuschern Verwirrten. Ihrer Intention entsprach die Renten-Ost-Konferenz 2014 in Halle: 

„Die oft gegebene Erklärung, alles zu tun, um auch die ,innere Einheit' zu verwirklichen, wird nur glaubhaft, wenn auch die soziale Einheit gestaltet wird. Dazu gehört in jedem Fall auch die Herstellung von Recht und Gerechtigkeit bei den Renten. Die Schlechterstellung der Ost-Rentner muss endlich beendet werden."

Gestützt werden die aktuellen Impulse auch durch Ergebnisse des langjährigen Agierens des Bündnisses von Gewerkschaften und Sozialverbänden um ver.di - über einst die Akteure trennende Grenzen hinweg! – für die Angleichung der Ostrenten.

Eine Initiative aus Weimar setzt auf die dafür zu formierende Kraft der Seniorenvertretungen. Auf jeden Fall braucht es deren bessere Vernetzung.

Wieviel neue Terminspekulationen wird es vielleicht noch 2015 geben, von der einen oder anderen Seite? Hinhaltetaktik nennt man das wohl. 

Jeder Monat bedeutet weitere Einbußen gegenüber den Verheißungen des Einheitsvertrages von der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

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